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Mit dem Ende des Sommers beginnt die Hochzeit von Weinfesten und Erntedankfeiern. In ländlichen Regionen verstärkt die Polizei daher die Verkehrskontrollen. Nicht nur deshalb ist nach dem Genuss von Wein, Bier und Schnaps der Griff nach dem Zündschlüssel des Autos tabu.
Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Definitiv Schluss mit lustig ist es bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze. Hier drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Finger weg vom Steuer heißt es übrigens auch für den Tag danach. Wer zu tief ins Glas geschaut hat, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Und der ist in der Polizeikontrolle nachweisbar. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab.
Das Alkoholverbot gilt übrigens nicht nur für Autofahrer. Auch wer alkoholisiert Rad fährt, kann den Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille ordnen die Behörden laut dem Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung an.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 27.08.2012 aktualisiert am 27.08.2012
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