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Alkohol-Selbsttests sind keine geeignete Möglichkeit zur Überprüfung der
Fahrtüchtigkeit.
Alkohol-Selbsttests sind keine geeignete Möglichkeit zur
Überprüfung der Fahrtüchtigkeit. Selbst die meisten Hersteller der über
Apotheken vertriebenen oder in Kneipen ausliegenden Puste-Geräte räumen laut
dem TÜV Süd ein, dass die Messgenauigkeit der Schnelltests dazu nicht
ausreicht. Bereits bei 0,3 Promille sind Reaktionsvermögen und
Fahrtüchtigkeit eingeschränkt, bei auffälligem Fahrverhalten oder einem
Unfall droht eine Geldstrafe oder der Entzug des Führerscheins.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 02.02.2007 aktualisiert am 02.02.2007
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