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Wer bewusst in das Auto eines Angetrunkenen steigt, kann sich bei einem eventuellen späteren Unfall nicht auf dessen alleinige Schuld berufen. Beifahrer trifft dann eine Mitschuld, da sie sich das Risiko bewusst waren und sich damit selbst gefährdet haben.
Darauf weist die HUK Coburg hin. In solchen Fällen können Ansprüche gegen den Fahrer, wie beispielsweise Schmerzensgeld, gekürzt werden.
Nach einem Unfall bei einer Alkoholfahrt greift für die Versicherungen die sogenannte Trunkenheitsklausel. Damit kann die Haftpflichtversicherung den Fahrer teilweise in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung zahlt nicht oder nur teilweise.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 24.01.2012 aktualisiert am 24.01.2012
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