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Für Fahranfänger in der Probezeit und für Jugendliche unter 21 Jahren gilt ab dem 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.
Darüber hinaus erhält der Fahrer zwei Punkte in Flensburg und muss eine Geldbuße von 125 Euro zahlen sowie an einer Nachschulung teilnehmen. Unterhalb eines Alkoholpegels von 0,5 Promille wird auf ein Fahrverbot verzichtet.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 31.07.2007 aktualisiert am 31.07.2007
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