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Um einen Pkw in Deutschland allein fahren zu dürfen, muss man fortan mindestens 18 Jahre alt sein. Was selbstverständlich klingt, ist es nicht. Wer seinen Führerschein im Ausland beispielsweise in den USA erworben hatte, konnte ihn bisher auch hierzulande nutzen. Auch, wenn man erst 16 Jahre alt war. Diese Praxis ändert sich nach Angaben des ADAC zum 1. Juli 2011.
Minderjährige dürfen ab dann nicht mehr selbstständig ans Steuer. Wer das hier geltende Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt, darf mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren. Die neue Regelung gilt demnach nicht nur für Rückkehrer eines Schüleraustausches, sondern auch für ausländische Touristen unter 18 Jahren.
Hierfür muss die ausländische Fahrerlaubnis allerdings in eine deutsche umgeschrieben werden und eine erfahrene Begleitperson mit Führerschein benannt werden, die den jungen Fahrer bis zur Volljährigkeit auf jeder Fahrt begleitet.
Wer unter 18 Jahren allein ein Auto bewegt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Die Folge kann ein Strafverfahren sein. Außerdem besteht bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall ohne Fahrberechtigung auch kein Versicherungsschutz.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 28.06.2011 aktualisiert am 28.06.2011
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