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Wer noch einen alten Behinderten-Parkausweis hat, sollten diesen zeitnah in einen Ausweis mit EU-weiter Gültigkeit umtauschen lassen. Die alten Parkausweise verlieren nach Angaben des ADAC im neuen Jahr ihre Gültigkeit, so dass beim Parken auf einem Behindertenparkplatz ein Bußgeld und mitunter gar das Abschleppen droht. Um dies zu umgehen, ist ein rechtzeitiger Austausch nötig.
Voraussetzung für den Ausweis ist eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder Blindheit (Bl). Die dazugehörigen Kürzel werden im Ausweis vermerkt.
Erteilt wird das Dokument von der Straßenverkehrsbehörde, wenn dieser ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt wird. Seit dem 1. Januar 2001 wird nur noch das EU-einheitliche Muster ausgegeben, das auch im Ausland problemlos akzeptiert wird. Die bundesweiten Ausweise verlieren spätestens zum Jahresende ihre Gültigkeit.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 30.11.2010 aktualisiert am 30.11.2010
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