Alte Stadt-Autokennzeichen in Baden-Württemberg erlaubt

In Baden-Württemberg werden alte Stadt-Autokennzeichen wieder zugelassen. Das einstige Kennzeichen wie „ÜB“ für Überlingen ist heute „ein gutes Marketinginstrument für eine Stadt“, befindet Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Der Landespolitiker verspricht Kommunen ein eigenes Autonummernschild, wenn diese das wünschten. Mit dieser Entscheidung beugt sich Grünen-Politiker Hermann dem Ergebnis einer Untersuchung sowie diversen Stadtinitiativen.

Laut einer Studie der Heilbronner Hochschule wollen 73 Prozent der Bevölkerung im Ländle die Nostalgie-Kennzeichen wieder haben. Die Gründe seien: Sichtbares Zeichen der Verwurzelung mit einer Stadt, stärkere Aufmerksamkeit, höherer Bekanntheitsgrad, engeres Wir-Gefühl und Spaß.

In Baden-Württemberg wollen derzeit zehn Gemeinden, die meisten befinden sich im Bodenseekreis, ihre alten Kennzeichen. Gemäß der von einem Heilbronner Hochschulprofessor gegründeten Initiative „Kennzeichen-Liberalisierung“ zeigten sich viel mehr Gemeinderäte im ganzen Bundesland interessiert.

Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es, wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht.

Parallel zur Entscheidung für die baden-württembergische Ausnahmeregelung habe Hermann die Wiedereinführung von alten Kennzeichen auf die Bundesebene gebracht. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer wurde aufgefordert, eine allgemeinverbindliche Regelung zu erlassen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum