Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Anhänger parken
Wer hat sich nicht schon über Anhänger aller Art geärgert, die wochenlang begehrte Parkplätze blockieren? Und sich dann die Frage gestellt: Ist das denn überhaupt legal?
Ist es nicht, sagt Karl Walter vom Infocenter der R+V Versicherung. Denn mehr als zwei Wochen am Stück sind nicht erlaubt.Wer seinen Transport- oder Wohnanhänger nach 14 Tagen nicht anderswo abstellt, riskiert ein Bußgeld. Das liegt daran, dass öffentliche Stellflächen knapp und deshalb nicht für Dauerparker gedacht sind.
Wenig hilfreich ist es auch, den Hänger kurz vor Ablauf der Frist ein, zwei Plätze umzurangieren. Das verlängert die Frist nicht, auch hier ist ein Bußgeld über 20 Euro fällig. Denn, so der Kfz-Experte, andere Verkehrsteilnehmer müssten die Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen.
Ist der Hänger allerdings an ein Zugfahrzeug gekoppelt, schaut es gleich ganz anders aus: Dann gibt es keine Frist. Ein Gespann darf überall unbeschränkt parken – es sei denn, es gilt ein grundsätzliches Parkverbot.
geschrieben von MID veröffentlicht am 08.03.2016 aktualisiert am 08.03.2016
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum