Anhänger: Die Sache hat immer einen Haken

Versagen Kofferraum und Dachträger bei der Lösung individueller Transportaufgaben, schlägt die Stunde des Anhängers. Mit einer entsprechenden Hängervorrichtung versehen, darf praktisch jedes Auto einen Anhänger ziehen. Doch müssen Zugleistungen, maximale Lasten und gesetzliche Anforderungen an das Fahrzeug vom Fahrer beachtet werden. Anhänger liegen im Trend. 6 213 903 zugelassene Hänger waren am 31. Dezember 2011 beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg registriert, eine Steigerung von rund 2,6 Prozent im Vergleich zu 2010. Theoretisch steht dieser Hängerflotte 42 301 563 Pkw als potentielle Zugfahrzeuge gegenüber, von wenigen Ausnahmen wie Hochleistungssportwagen einmal abgesehen.

Generell lassen sich Anhänger in drei Gewichtsklassen einteilen. In der Klasse bis 1 200 Kilogramm finden sich vornehmlich die sogenannten „Allzweckanhänger“. Die vielseitigen Einachser bieten sich für den Transport von Garten- oder Baumaterial ebenso an wie für Umzugsgut oder Freizeitutensilien vom Gleitschirm bis zum Motorrad. Auch finden sich unter den Angeboten dieser Gewichtsklasse zahlreiche kompakte Wohnanhänger, die 1 200 Kilo unterschreiten.

Die Gewichtsklasse bis 1 800 Kilogramm dominieren die einachsigen Wohnwagen in einer nahezu unbegrenzten Auswahl. Auch Hänger für den Transport von Pkw sind in dieser Klasse erhältlich. Das Gesamtgewicht von Hängern, die von Pkws gezogen werden, liegt bei 3 500 Kilogramm inklusive Ladung. Dies steckt die dritte Gewichtsklasse ab. Bei klassischen Hängerlasten wie Pferden oder Booten ist die entsprechende Anhängelast schnell erreicht.

Auch wenn die meisten Pkw Hänger ziehen dürfen, bringt der Betrieb eine erhöhte Belastungen mit sich. Diese betreffen vor allem die Antriebswellen, die Bremsen und die Kupplung bei Autos mit Handschaltung. Der Anhänger sorgt auch für eine zusätzliche Belastung der hinteren und eine Entlastung der vorderen Achse. Wenn der Untergrund schlüpfrig ist oder an Steigungen sind Fronttriebler hier grundsätzlich im Nachteil. Wer regelmäßig Lasten an den Haken nimmt, sollte mindestens ein Fahrzeug der Mittelklasse einsetzen. Generell sind SUV mit permanentem oder zuschaltbaren Allradantrieb die begabtesten Zugfahrzeuge. Anhängelasten bis 3,5 Tonnen finden sich praktisch ausschließlich bei den schweren Geländefahrzeugen.

Wie viel Gewicht ein Auto ziehen darf, ist im Kfz-Schein notiert. Im Zweifelsfall liefert der Fachhändler die richtige Auskunft. Die Angaben unterscheiden „gebremste“ und „ungebremste“ Lasten. „Ungebremst“ bedeutet: Der Anhänger verfügt über keine eigenen Bremsen. Die erforderliche Bremsleistung stellt in vollem Umfang das Zugfahrzeug bereit. Ungebremste Anhänger haben ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm. „Gebremst“ heißt: Der Anhänger hat eine eigene Bremse und entlastet so beim Verzögern das Zugfahrzeug.

Die meisten Hersteller bieten entsprechende Hängervorrichtungen als optionale Ausstattung oder im Rahmen ihrer Zubehörprogramme an. Verfügt ein Gebrauchter nicht über eine Anhängevorrichtung und soll sich dennoch für künftige Zugaufgaben qualifizieren, lässt sich diese in den meisten Fällen problemlos nachrüsten. Dies muss im Kfz-Schein eingetragen werden. Starre Lösungen sind bereits in der Preisklasse um 200 Euro verfügbar, Ausführungen, bei denen sich der Haken umklappen oder abnehmen lässt, kosten bis zu 2 000 Euro.

Vor der ersten Fahrt mit einem Gespann ist ein Blick auf den Führerschein angebracht. Die Klasse B beschränkt das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger auf 3 500 Kilo. Ist das Gespann schwerer, darf nur ein Besitzer der Führerscheinklasse BE hinters Steuer. Zu den wichtigsten Regeln beim Fahren mit Anhänger zählen unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und das Verbot, während der Fahrt Personen im Anhänger zu befördern. Natürlich unterliegen auch alle Anhänger den Zulassungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung. Dazu zählen die entsprechenden Kennzeichnungen und die regelmäßige Technische Hauptuntersuchung.

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