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Frühjahrseinkäufe im Garten- oder Baumarkt überfordern schnell den Laderaum beim Pkw. Abhilfe schafft da ein Anhänger. Doch bevor die Transporthilfe an den Haken am Heck darf, sind einige Vorschriften zu beachten
Nur Einachser, die einschließlich Ladung nicht mehr als 750 Kilogramm auf die Waage bringen, darf jeder bewegen, der einen Pkw-Führerschein besitzt, vorausgesetzt, das Fahrzeug darf die entsprechende Last ziehen. Komplizierter ist die Rechtslage bei Anhängern, die es mit schwereren Lasten aufnehmen und daher über eine eigene Bremse verfügen sollten. Der gängige Führerschein Klasse B erlaubt zwar, Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger an den Haken zu nehmen: Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns ist bei diesem Führerschein-Typ auf 3,5 Tonnen limitiert. Überdies gilt, dass der voll ausgelastete Anhänger nicht schwerer sein darf als das leere Zugfahrzeug. Sind diese Vorgaben nicht einzuhalten, benötigt der Fahrer, sofern er nicht den alten Klasse 3-Führerschein besitzt, die sogenannte „BE-Fahrerlaubnis“.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 11.04.2012 aktualisiert am 11.04.2012
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