Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Frühjahrseinkäufe im Garten- oder Baumarkt überfordern schnell den Laderaum beim Pkw. Abhilfe schafft da ein Anhänger. Doch bevor die Transporthilfe an den Haken am Heck darf, sind einige Vorschriften zu beachten
Nur Einachser, die einschließlich Ladung nicht mehr als 750 Kilogramm auf die Waage bringen, darf jeder bewegen, der einen Pkw-Führerschein besitzt, vorausgesetzt, das Fahrzeug darf die entsprechende Last ziehen. Komplizierter ist die Rechtslage bei Anhängern, die es mit schwereren Lasten aufnehmen und daher über eine eigene Bremse verfügen sollten. Der gängige Führerschein Klasse B erlaubt zwar, Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger an den Haken zu nehmen: Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns ist bei diesem Führerschein-Typ auf 3,5 Tonnen limitiert. Überdies gilt, dass der voll ausgelastete Anhänger nicht schwerer sein darf als das leere Zugfahrzeug. Sind diese Vorgaben nicht einzuhalten, benötigt der Fahrer, sofern er nicht den alten Klasse 3-Führerschein besitzt, die sogenannte „BE-Fahrerlaubnis“.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 11.04.2012 aktualisiert am 11.04.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum