Anwälte kritisieren Benachteiligung deutscher Autofahrer

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So mancher deutscher Autofahrer kann ein Lied davon singen: Nach einem Unfall im Ausland ist guter Rat oft teuer. Was tun? Wer hilft? Wer zahlt? Mit diesen und vielen anderen wichtigen Fragen des Auto-Alltags beschäftigen sich Juristen und Experten jetzt beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Wer hat nicht schon mit der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Sanktionen innerhalb der EU so seine unliebsame Erfahrung gemacht? Für viele Anwälte steht bereits fest: deutsche Autofahrer werden benachteiligt. Dies und auch die mangelnde Transparenz ausländischer Regelungen wird von den Juristen kritisiert.Deutsche Autohalter sind in EU-Ländern von verfahrensabschließenden Entscheidungen gegen sie betroffen, da in vielen Ländern aufgrund der Halterverantwortlichkeit die Ermittlung des Fahrers nicht erforderlich ist. Im Gegenzug scheitern die Sanktionen gegen ausländische Verkehrsteilnehmer für Delikte, die sie in Deutschland begangen haben. Als Grund wird die fehlende Mitwirkung der ausländischen Behörden zur Ermittlung des Fahrers genannt.Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag die Schaffung einer zentralen Datenbank, in der für alle Mitgliedsstaaten umfassende Informationen über die jeweiligen Delikte und die jeweiligen prozessualen Verfahren zusammengestellt sind. Nur so sei Transparenz herzustellen, damit Betroffene sich gegen Vollstreckungs-Maßnahmen effektiv wehren können.Zu weiteren aktuellen Schwerpunkten, welche die Juristen und Experten interdisziplinär über alle Bereiche der Verkehrswissenschaft diskutieren, zählt auch die Frage: „Wem gehören die Fahrzeugdaten?“ Weitere Problemfelder sind das Schmerzensgeld und die gesetzliche Unfallversicherung („Fluch oder Segen“). Die Sachmängelhaftung und Garantie beim Autokauf wird besprochen, auch die Fahreignung und Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).Des Weiteren nehmen sich die Teilnehmer des Deutschen Verkehrsgerichtstages der „rätselhaften“ Verkehrsunfälle und der strafprozessualen Aufklärungspflicht an. Liegt der Verdacht nahe, dass der Unfall auf körperliche und/oder geistige Mängel zurückzuführen ist, sei die Feststellung der Unfallursache besonders schwierig. Nach Ansicht der Juristen dürfen nicht alle Verkehrsteilnehmer unter eine Art Generalverdacht gestellt. Auch ein regelmäßiger Nachweis, dass sie in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen, dürfe nicht verlangt werden.

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