Arbeitsrecht: Sittenwidrige Vergütung im Kfz-Gewerbe

Eine vereinbarte Vergütung ist sittenwidrig, wenn sie mehr als 1/3 unterhalb der ortsüblichen Bezahlung liegt. Die ortsübliche Vergütung bestimmt sich zunächst nach der tariflichen Vergütung. Für eine Abweichung ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte den Inhaber einer Autowerkstatt zur Nachzahlung von mehr als 6.000 Euro an einen von ihm beschäftigten Kfz-Mechatroniker verurteilt.

Der 22-jährige Kläger wurde nach Bestehen der Abschlussprüfung vom Beklagten als Kfz-Mechatroniker in dessen Kfz-Reparaturbetrieb weiter beschäftigt. Hierbei vereinbarten die Parteien eine monatliche Nettovergütung von 800 Euro. Der Kläger war der einzige Arbeitnehmer des Beklagten. Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden ergab sich eine Bruttovergütung von 1.034,98 Euro.[foto id=“357944″ size=“small“ position=“right“]

Bei einer ordnungsgemäßen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 des Manteltarifvertrages für das Kfz-Gewerbe Nordrhein-Westfalens, liegt die Bruttomonatsvergütung bei 1.765,00 Euro bei einer 36,5 Stunden-Woche. Rechnet man diese Bruttovergütung von einer 38,5 Stunden-Woche auf die sich nach dem Manteltarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe in Nordrhein Westfahlen ergebende 36,5 Stunden-Woche um, ergibt sich eine Bruttovergütung von 1.981,21 Euro. Das gezahlte Bruttogehalt in Höhe von 1.034,98 Euro des Klägers entsprachen lediglich rund 55 Prozent des Tariflohnes.

Bei diesem Wert liegt nach übereinstimmender Meinung sowie nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte eine sittenwidrige Vergütung vor.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Gast auto.de

Mai 19, 2011 um 1:37 am Uhr

Alle Achtung!
Kenne das. Bin auch aus diesem Gewerbe.
Hatte ebenfalls Bezahlung und Urlaub deutlich unter Tarif und weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld.
Echt traurig……

Gast auto.de

Mai 10, 2011 um 10:37 am Uhr

Da wurde mal wieder schamlos die Angst vor Arbeitslosigkeit ausgenutzt. Hoffentlich hat dieses Urteil eine Signalwirkung!!!

Gast auto.de

Mai 10, 2011 um 10:31 am Uhr

Aber da ist der Geselle schon selbst Schuld, wenn er das mit sich machen lässt….

Comments are closed.

zoom_photo