Auch beim Bagatellschaden die Polizei rufen

Auch bei sogenannten Bagatellunfällen ist es ratsam, immer die Polizei zu rufen. Das rät die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und widerspricht damit der Ansicht, bei kleineren Unfällen ist die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichtbar.

Denn auch bei einem Blechschaden kann es um hohe Sachwerte gehen. Der steuerzahlende Bürger ist auf die polizeiliche Unfallaufnahme angewiesen, denn es gehe im Nachhinein häufig um eine mögliche Mithaftung und die Verteilung des Schadens.

Zudem ist das Unfallopfer nicht in der Lage, den tatsächlichen Schaden zu beurteilen.

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