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Wer ein Elektrofahrrad fährt, sollte sich um die Versicherung kümmern. Am wichtigsten ist die Haftpflicht. Sie greift, wenn der Fahrer anderen einen Schaden zufügt.
Wer dann nicht versichert ist, zahlt alles selbst – im schlimmsten Fall Millionen Euro. Für S-Pedelecs, deren Motor bis 500 Watt leistet und auf bis zu 45 Stundenkilometer beschleunigt, ist ein Mopedkennzeichen vorgeschrieben. Es enthält den Haftpflichtschutz.
Räder, deren Motor maximal 250 Watt leistet und auf höchstens 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, wie unsere Stichprobe im vergangenen Jahr zeigte. Das gilt aber nicht immer. Vor allem in alten Verträgen sind Elektroräder nicht ausdrücklich enthalten. Deshalb sollten Kunden sich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen, dass ihr E-Bike im Vertrag eingeschlossen ist.
geschrieben von auto.de/(ampnet/deg) veröffentlicht am 17.04.2013 aktualisiert am 17.04.2013
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