Eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt muss in Deutschland gebildet werden. Oft verstreicht bis zur Bildung wichtige Zeit. Noch weniger bekannt dürften die Regelungen im Ausland sein. Der ADAC zeigt, worauf in anderen Ländern zu achten ist.
In Österreich besteht die Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung eine Rettungsgasse zu bilden. Auf Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
In Slowenien muss bei Stau für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.
In der Schweiz muss auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
In Frankreich und Spanien gibt es keine vergleichbare Regelung wie in Deutschland, allerdings muss Einsatzfahrzeugen eine Möglichkeit der Vorbeifahrt gegeben werden.
In Tschechien verläuft auf Straßen mit zwei Fahrspuren die Rettungsgasse in der Mitte. Anders als in anderen Ländern muss bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen eine Gasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur freibleiben.
In Italien und in den Niederlanden gibt es keine speziellen Vorschriften.
In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts.
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