Auch Mietwagen-Kunden sind für ihre Bereifung verantwortlich

Selbst in den besonders schneereichen Monaten Januar bis März buchen nur knapp 60 Prozent der Mietwagenkunden Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung, zeigt eine Statistik von Europcar. Zu viele Kunden verzichten selbst bei Winterwetter und in besonders schneereichen Regionen auf Winterbereifung. Was viele Kunden nicht wissen: Sie sind als Fahrer selbst für die der Wetterlage entsprechend vorgeschriebenen Bereifung verantwortlich.

Ungeeignete Reifen stellen nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sondern können auch zu Bußgeldern, Strafpunkten und sogar zu eingeschränktem Versicherungsschutz führen. „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“, besagt Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung. Die Verantwortung für wintertaugliche Bereifung obliegt dem Fahrer des Fahrzeugs, nicht dem Halter. Alle Reifen mit M&S(Matsch und Schnee)-Kennung – sowohl bei Allwetter- als auch bei M&S-Reifen – erfüllen in Deutschland und Österreich die Anforderungen für Fahrstrecken, bei denen nur Winterreifen zugelassen sind.

Um bei jeder Wetterlage eine sichere Fahrt zu ermöglichen, rüstet Europcar in den Wintermonaten bis zu 90 Prozent der Flotte mit wintertauglicher Bereifung aus. Die Verfügbarkeit kann aber nur bei rechtzeitiger Reservierung, das heißt 24 Stunden vor Mietbeginn garantiert werden. Je nach Mietdauer bewegt sich der Preis für Winterreifen zwischen knapp fünf und knapp 15 Euro pro Tag.

Außerdem gilt es, bei einer Fahrt ins Ausland, die dort geltenden Winterreifenvorschriften zu beachten. So besteht in Österreich zwischen dem 1. November und 15. April bei winterlicher Straßenlage Winterreifenpflicht. Bei Nichtbeachten drohen hohe Bußgelder und sogar Führerscheinentzug. Keine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Wer allerdings in einen Unfall verwickelt ist, der auf Sommerreifen zurückzuführen ist, muss mit einer erheblichen Mithaftung rechnen. Für einzelne Strecken kann die wintertaugliche Bereifung in Frankreich und Italien angeordnet werden. Eine generelle Pflicht besteht nicht. In Norwegen und Schweden gilt die Winterreifenpflicht nicht für ausländische Fahrzeuge. Allerdings wird auch dort die Nutzung wintertauglicher Bereifung empfohlen.

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