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Autofahren im Winter
Wer mit seinem Oldtimer auch im Winter unterwegs sein will, hat die Gesetzesänderung vom Mai dieses Jahres bei der Winterreifenpflicht zu beachten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt deswegen bei geringen Temperaturen die Ausrüstung mit Winterreifen auch bei sonnigem Wetter und trockenen Straßen.
Der Hintergrund: Die Gummimischung von Winterreifen ist wesentlich weicher als die von Sommerreifen. Deswegen verhärtet das Gummi nicht, Grip bleibt erhalten. Im Gegensatz zu Sommerreifen zeichnen sich Winterreifen außerdem dadurch aus, dass sie feine Einschnitte im Profil haben. Diese Lamellen sorgen für eine optimale Verzahnung mit der Fahrbahnoberfläche, nicht nur bei Schnee und Matsch. Das Resultat sind deutlich kürzere Bremswege sowie bessere Lenkeigenschaften und Fahrstabilität als bei Sommerreifen unter denselben Bedingungen.
Seit Mai 2017 gelten laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nur noch solche Reifen als wintertauglich, die nach einem strengen und einheitlichen Prüfverfahren mit dem „Alpine-Symbol“ Schneeflocke und Berg gekennzeichnet sind. Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte, lediglich mit dem „M+S“-Merkmal (für „Matsch+Schnee“) versehene Reifen, dürfen jedoch übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Bedingungen verwendet werden. Winterreifen, die unter vier Millimeter Profiltiefe aufweisen oder älter als acht Jahre sind, dürfen zwar noch verwendet werden, bringen aber bei winterlichen Straßenverhältnissen wesentlich weniger als die volle Leistung.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 30.11.2017 aktualisiert am 30.11.2017
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