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Am Rosenmontag ziehen wieder die Karnevalsumzüge durch die Straßen. Damit auch in der fünften Jahreszeit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, benötigen alle Karnevalswagen vorher ein Gutachten, so wie es zum Beispiel TÜV Rheinland erstellt.
Für Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, sowie für Wagen, die erheblich verändert wurden und auf denen Personen transportiert werden, gelten ganz besondere Bestimmungen. Diese betreffen sowohl die Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländer als auch Bänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten.
Grundlage für die Überprüfungen ist die bundeseinheitliche Regelung „über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“. So dürfen laut den Rechtsexperten der ARAG Personen nur während der Umzüge und bei Schritttempo auf den Wagen mitfahren. Die Teilnahme am normalen Straßenverkehr ist verboten.
geschrieben von auto.de/(niza/mid) veröffentlicht am 24.02.2011 aktualisiert am 24.02.2011
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