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Audi-Betriebsrat fordert Schutz des VW-Gesetzes

Der Audi-Betriebsratsvorsitzende Peter Mosch hat im Rahmen einer Betriebsversammlung die EU-Kommission in Brüssel aufgefordert, ihre Pläne gegen das VW-Gesetz zu klagen, fallen zu lassen.

Das Unternehmen und die Beschäftigten hätten von diesem Gesetz seit Jahrzehnten großen Nutzen. Das augenblickliche Vorgehen der EU zeige deutlich, dass die Kommission in Brüssel wohl aus der vergangenen Wirtschaftskrise nichts gelernt habe, meinte Mosch. Gerade in Zeiten unsicherer Wirtschaftsentwicklung seien verlässliche Strukturen in den Unternehmen wichtiger denn je.

Besonders wichtig seien dem Betriebsrat auch die abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen Betriebsrat, Unternehmen und IG Metall bei mehreren zukunftssichernden Themen bei Audi noch in diesem Jahr gewesen. „Wir haben gute Ergebnisse erzielt“, erläuterte Mosch. Er verwies auf die neue Altersteilzeit und eine neue Ergebnisbeteiligung, die Regelung der Übernahme von Auszubildenden und bei der Rückführung von Beschäftigten aus Bereichen der so genannten industrienahen Dienstleistungen in den Flächentarifvertrag. Den Ergänzungstarifvertrag für Belegschaftsmitglieder in industrienahen Dienstleistungen wird es ab dem nächsten Jahr bei Audi nicht mehr geben.

Trotz des konjunkturellen Wechselbads sei 2011 für die Belegschaft ein Jahr gewesen, auf das alle mit Stolz zurückblicken könnten, betonte der Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler: „Unsere Mitarbeiter haben wieder einmal gezeigt, was für einen Top-Job sie hier leisten. Denn wir haben seit dem Jahr 2000 unsere Auslieferungen exakt verdoppelt – von damals 650 000 Automobile auf heute 1,3 Millionen.“

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