Auf Sommerreifen bei Schnee und Eis: Versicherung kann Leistung kürzen

Seit kurzem gilt in Deutschland eine verbindliche Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee und Eis trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig. Er riskiert laut dem Bund der Versicherten (BdV) bei einem Schaden möglicherweise, dass seine Versicherung bei der Vollkasko Abzüge ansetzt.

Steht in den Bedingungen der Police jedoch ein Verzicht auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ seitens des Versicherers, so leistet die Gesellschaft selbst auch dann, wenn mit Sommerreifen gefahren wurde. Davon ist um der Sicherheit willen jedoch dringend abzuraten. Schäden der Unfallgegner trägt die Versicherung generell in vollem Umfang.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo