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Seit kurzem gilt in Deutschland eine verbindliche Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee und Eis trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig. Er riskiert laut dem Bund der Versicherten (BdV) bei einem Schaden möglicherweise, dass seine Versicherung bei der Vollkasko Abzüge ansetzt.
Steht in den Bedingungen der Police jedoch ein Verzicht auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ seitens des Versicherers, so leistet die Gesellschaft selbst auch dann, wenn mit Sommerreifen gefahren wurde. Davon ist um der Sicherheit willen jedoch dringend abzuraten. Schäden der Unfallgegner trägt die Versicherung generell in vollem Umfang.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 07.12.2010 aktualisiert am 07.12.2010
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