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Reisende mit Wohnwagen dürfen auf Raststätten und Autobahnparkplätzen nicht auf Lkw-Parkplätzen halten. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro.
Die extralangen Spuren sind den Brummis vorenthalten, die ihre vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen.
Gespanne und Wohnmobile dürfen aber auf den für Reisebusse reservierten Spuren stehen, wenn dies so ausgeschildert ist. Der ADAC rät jedoch, auf neben den Autobahnen liegende Autohöfe zu fahren. Dort ist für lange Fahrzeuge bzw. Gespanne meist mehr Platz vorhanden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.08.2011 aktualisiert am 08.08.2011
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