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Nach einem Auffahrunfall ohne ernsthaften Personenschaden besteht weder eine Pflicht, noch eine Notwendigkeit dazu, die Polizei zu rufen. Nach den Sicherheits- und Dokumentations-Maßnahmen am Unfallort sollte besser die Kfz-Versicherung verständigt werden; die Polizei ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um Sachschäden geht und die Frage der Schuld eindeutig zu beantworten ist, sagt Stefan Köhlbach, Versicherungsexperte bei der AachenMünchener.
Mit dem Ruf nach der Polizei entstehen in diesem Fall nur zusätzliche Kosten und der Fahrzeughalter riskiert ein Verwarnungs- oder sogar ein Bußgeld.
Dennoch alarmiert jeder zweite Autofahrer zuerst die Polizei und nur ein Drittel versucht, sich ohne fremde Hilfe mit dem Geschädigten zu einigen. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter mehr als 900 Führerscheinbesitzern im Auftrag der AachenMünchener. Lediglich 14 Prozent der Befragten gaben an, dass sie auf jeden Fall zuerst die Versicherung informieren. Zur einfachen und schnellen Schadensregulierung hält die Versicherung für die Unfallmeldung per Smartphone eine spezielle App bereit (www. amv.de/app). Dann kümmert sich die Versicherung um die Schadensregulierung.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 22.05.2013 aktualisiert am 22.05.2013
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