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Im Winter brauchen auch Mietwagen eine die für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignete Bereifung. Die Verantwortung dafür trägt der Mieter des Fahrzeugs. Trotz Vollkaskoschutz könnten auf den Mieter hohe Forderungen zukommen, wenn es bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall käme, warnt der ADAC.
Um bei Mietfahrzeugen auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich bereits bei der Reservierung bestätigen zu lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen bestückt ist. Eine Reservierung für entsprechende Winterausrüstung sollte mindestens 48 Stunden vor der Anmietung erfolgen.
Wer glaubt, dass sich Winterreifen längst, vor allem aber bei Autovermietern durchgesetzt haben, der irrt. Weil das Gesetz keine generelle Winterreifenpflicht vorsieht, sind Fahrzeugvermieter auch nicht verpflichtet, ihre Flotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Für eine entsprechende Winterausrüstung kann ein Aufpreis verlangt werden.
Herrschen winterliche Straßenverhältnisse und steht der Mietwagen noch auf Sommerreifen, kann der Mieter die Abnahme des Pkws verweigern, schließlich ist der Pkw so nicht verkehrssicher. Alternative: Man besteht auf einem wintertauglichen Fahrzeug.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 14.12.2009 aktualisiert am 14.12.2009
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