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Gerade im Jahr nach der Abwrackprämie ist der Kauf eines Gebrauchten besonders attraktiv. Denn dank eines latenten Überangebotes halten sich die Preise – besonders für jüngere Exemplare – in Grenzen. So kostet zum Beispiel ein fünftüriger Toyota Yaris 1.0 VVT-i Team aus dem Jahr 2008 je nach Laufleistung zwischen 8 000 und 10 000 Euro. Von den Fahrzeugen älteren Baujahrs ist durch das exzessive Abwracken jedoch ein großer Teil den Weg alles Irdischen gegangen. Das hat das Angebot verknappt und damit die Preise in die Höhe getrieben.
Beim Kauf eines gebrauchten Pkw gilt es daher, einige Gesichtspunkte zu beachten, um nicht später das Nachsehen zu haben. Generell gilt: Vor dem Kauf sollte man das Objekt der Begierde bei einem Besichtigungstermin bei ausreichend Tageslicht gründlich auf Herz und Nieren prüfen – und natürlich Probe fahren. „Blinde“ Schnellschüsse auf Internet-Auktionsplattformen wie ebay gehen sehr oft ins Auge. Nach Möglichkeit sollte man einen Fachmann zum Termin mitnehmen. Alternativ führen auch Autowerkstätten oder TÜV-Prüfstellen gegen Bezahlung einen Gebrauchtwagen-Check durch. Verweigert der Verkäufer dafür seine Zustimmung, kann man den Kauf von vornherein meist getrost vergessen.
Vor der Besichtigung ist es unverzichtbar, sich über typische Modellschwächen zu informieren und nach dem Marktwert des Fahrzeugs zu erkundigen. Auskunft geben die Angebote in einschlägigen Internetbörsen und -foren oder ein Anruf beim Vertragshändler der Marke. Wertvolle Hilfestellung gibt hier die „Schwackeliste“. Außerdem bietet Schwacke gegen Gebühr den Service einer Wertermittlung für das betreffende Automobil an (www.schwacke.de).
Hat man das vierrädrige Prachtstück endlich „leibhaftig“ vor sich, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Weisen die Reifen ein einseitiges Laufbild auf? Wenn ja, deutet das auf ein verstelltes oder schadhaftes Fahrwerk hin. Gleiches gilt für übermäßiges Spiel in der Lenkung oder für ein „Ziehen“ zur Seite beim Bremsen. Ungleichmäßiger Lackauftrag und versteckte Rostnester können von einem unfachmännisch behobenen Unfallschaden herrühren. Ein genauer Blick muss auch den Serviceaufklebern und -anhängern im Motorraum gelten. Stehen hier Laufleistungen, die der Kilometerzähler noch gar nicht erreicht hat, kann der Tachostand vom Händler oder Verkäufer manipuliert worden sein. Weder Motor noch Getriebe oder Servolenkung dürfen Öllecks aufweisen.
Apropos Händler: Angebote von Händlern sind oft allein deshalb attraktiv, weil diese Berufsgruppe verpflichtet ist, mindestens ein Jahr Gewährleistung einzuräumen. Privatverkäufer können das vertraglich ausschließen – und machen in den allermeisten Fällen von diesem Recht auch Gebrauch. Und einem privaten Verkäufer im Nachhinein die Kenntnis und das arglistige Verschweigen eines erheblichen Mangels nachzuweisen, gilt in der Praxis als unmöglich.
Natürlich müssen sämtliche relevanten Papiere zum Auto vorhanden sein. Das bedeutet: Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Brief, oder – bei einem abgemeldeten Fahrzeug – die Abmeldebescheinigung oder den entwerteten Fahrzeugschein. Außerdem sind zu einer An- oder Ummeldung des Fahrzeugs die Bescheinigungen zu Abgasuntersuchung (AU) und Hauptuntersuchung (HU) vonnöten. Für Fahrzeuge, die seit Januar 2010 schon einen Hauptuntersuchungstermin absolviert haben, ist eine separate AU-Bescheinigung nicht mehr erforderlich. Denn seit diesem Jahr ist die AU fester Bestandteil der HU. Fehlt die HU-Bescheinigung, so kann die ausstellende Prüfstelle auf Anfrage eine Zweitschrift anfertigen. Das kostet eine Gebühr von wenigen Euro. Ein lückenlos geführtes Scheckheft spricht zudem für den Pflegezustand des Wunschobjekts.
Hat man sich mit dem Verkäufer über den Preis geeinigt, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag aufgesetzt. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte auf ein von einem Juristen geprüftes Formular zurückgegriffen werden. Es enthält alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug, wie zum Beispiel Fahrzeugidentifikationsnummer, Kilometerstand, Erstzulassung, Informationen zu Unfallschäden oder Defekten, Zubehör, die kompletten Daten der Vertragspartner, Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten. Vordrucke gibt es zum Download auf den einschlägigen Internetseiten oder im Schreibwarenhandel.
Grundregel Nummer eins dabei: Gezahlt wird erst bei der Übernahme des Fahrzeugs. Denn unseriöse Verkäufer könnten eine geleistete Anzahlung einstreichen und flugs von der Bildfläche verschwinden. Bei der Übernahme vergleicht der Käufer noch die Fahrzeugidentifikationsnummer in Brief und Schein mit denen an der Karosserie des Autos. Nur so kann er sicher sein, dass es sich auch tatsächlich um das Fahrzeug handelt, das mit den Papieren ausgewiesen wird. Hat man diese Maßregeln beachtet, so steht dem Spaß am neuen Fahrzeug nichts mehr im Wege.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 11.11.2010 aktualisiert am 11.11.2010
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