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Die Entscheidung über die Nutzung von Mini-Kameras im Auto, den sogenannten „Dash-Cams“, ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Zwar hat das Verwaltungsgericht Ansbach der Klage eines Autofahrers auf das Recht der permanenten Aufzeichnung von Verkehrssituationen aus formalen Gründen stattgeben (AN 4 K 13.01634). Dennoch tendierte das Gericht zu einerm Verbot, und zwar aus Datenschutzrechtlichen Gründen.
Der Rechtsanwalt aus Mittelfranken hatte gegen das behördliche Verbot der Nutzung einer Mini-Kameras im Auto Klage eingereicht. Seine Begründung: Die Aufnahmen würden nur im Falle eines Unfalls zu Beweiszwecken verwendet. Andernfalls würden die Bilder wieder gelöscht, so seine Argumentation. Unter anderem kritisierte das Gericht den Mangel an genauen Angaben. So sei in der Untersagungsverfügung nicht konkret angeben, welche spezielle Kamera verboten werden soll. Somit sei eine zwangsweise Durchsetzung des Verbots nicht möglich. Das Gericht hob aber auch hervor, dass die Filmaufnahmen zur Verwendung von Unfalldokumentationen nicht zulässig sei. Die Begründung: Der Kläger verlasse mit dem Zweck der Aufnahmen den persönlichen oder familiären Bereich. Somit finde das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.
Der Kläger verarbeite mit den Videoaufnahmen auch personenbezogene Daten. Denn es sei möglich, die gefilmten Personen zu identifizieren. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die Frage, ob „Dashcams“ im Fahrzeug in Deutschalnd verwendet werden dürfen oder nicht, kann somit noch nicht abschließend beantwortet werden. Es bleibt eine rechtliche Grauzone, bei der jeder Staat genau zwischen Datenschutzrechtsbestimmungen und der Aufklärung von Unfällen abwägen muss.In Ländern wie etwa in den Niederlanden, Italien und Dänemark sind die MIni-Kameras gestattet; wohingegen es in Österreich ein striktes Verbot gibt. Dort dürfen laut Verkehrsexperten keine permanenten Videoaufnahmen im öffentlichen Bereich erfolgen. Halten sich die Autofahrer nicht an dieses Verbot, müssen sie im Zweifel tief in die eigene Tasche greifen. Hier drohen Strafen von bis zu 10 000 Euro, bei Wiederholung sogar bis zu 25 000 Euro. Falls in der Bundesrepublik in Zukunft das permanente öffentliche Filmen rechtmäßig werden sollte, ist Deutschland auf dem Wege zu einem „Überwachungsstaat“.
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 13.08.2014 aktualisiert am 14.08.2014
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