Aus Kostengründen zu laxe Mängelbehebung von Aufzügen?

Aufzüge zählen in Deutschland zu den sichersten Transportmitteln. Schwere Unfälle gibt es, dank der regelmäßigen gesetzlich vorgeschrieben Kontrollen, eher selten. Die Prüforganisationen TÜV Rheinland hat jetzt über 125.000 im Jahr 2009 durchgeführte Aufzugsprüfungen ausgewertet. Das Ergebnis: Mehr als jeder zweite Aufzug hat Mängel.

Meistens handele es sich bei den festgestellten Mängeln zwar um geringfügige Fehler, die die Sicherheit für den Nutzer zunächst nicht beeinträchtigten, beruhigt Thomas Pfaff, in Deutschland beim TÜV Rheinland Geschäftsfeldleiter für Aufzüge, doch bei neun Prozent der Anlagen seien auch gravierende Mängel festgestellt worden. Um keine Menschen zu gefährden, bedürften sie einer kurzfristigen Beseitigung.

Deutlicher Verbesserungsbedarf wurde bei der Mängelbeseitigung ausgemacht; zu lax sei der Umgang, kritisieren die Experten. Gefährliche Mängel müssten nach ihrer Feststellung umgehend behoben werden, doch bei der Nachprüfung fiele noch immer jeder achte Aufzug durch und jeder vierte habe geringfügige Mängel, so Pfaff. Hier werde häufig sehr sorglos mit Gefahren umgegangen. Gründe könnten fehlendes Know-how ebenso sein wie der Versuch, zulasten der Sicherheit Kosten zu sparen. Im Schadenfall haftet der Betreiber eines Aufzugs, denn seine Pflicht ist es, Wartungsarbeiten und Prüfungen zu veranlassen.

Ein Aufzugprüfung wird in Deutschland jährlich durchgeführt. Bei einer akuten Gefährdung wird der Aufzug sofort stillgelegt und darf erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb genommen werden. Besteht der Verdacht, dass aus bestehenden Defekten gravierende Mängel werden, ist eine Nachprüfung fällig.

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