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Die Steuerbefreiung von Ausfuhrkennzeichen für Autos, die für den Export bestimmt sind, soll aufgehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung hat der Finanzausschusses des Bundestages nun gebilligt.
Bislang musste für zum Export bestimmte Autos keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Hierfür bestehe jedoch kein sachlicher Grund, so der Gesetzentwurf. Außerdem werde das Ausfuhrkennzeichen zunehmend dazu missbraucht, Fahrzeuge an den Zulassungsvorschriften vorbei zu schleusen. Dies würde durch die bisher gültige Steuerbefreiung noch gefördert.
Aus diesem Grund soll die Steuerpflicht künftig ab dem ersten Tag der Zulassung für mindestens einen Monat gelten.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 22.04.2010 aktualisiert am 22.04.2010
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Gast auto.de
Mai 16, 2010 um 10:07 am UhrAusfuhrkennzeichen waren ab den 4 ten Monat auch jetzt schon steuerpflichtig. Leider haben sich die am Rhein liegenden Zulassungsbehörden nicht daran gehalten. Die halten sich sowieso an kein Zulassungsrecht. HB