Auskunftspflicht bei Verkehrsdelikten in Österreich

Bei Verkehrsverstößen in Österreich haben Autohalter eine Auskunftspflicht gegenüber den Behörden. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn bei einer Geschwindigkeitsmessung keine Frontfotos gemacht wurden. Macht der Halter keine Angaben, droht eine Geldbuße. Anders ist die Regelung in Deutschland.

Nach deutschem Recht muss niemand sich selbst oder Angehörige durch eine Aussage belasten. Aus diesem Grund wird diese Strafe in Deutschland nicht vollstreckt. Ein Restrisiko bleibt aber auch für deutsche Urlauber. Denn hält die dortige Polizei den Halter bei einer späteren Fahrt in Österreich an, etwa bei einer Verkehrskontrolle, kann sie dann das Bußgeld einfordern.

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