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ausländischer Führerschein
Fahren in Deutschland lebende Ausländer in der Bundesrepublik verbotenerweise mit dem nationalen Führerschein ihres Heimatlandes, haften sie im Falle eines Unfalls automatisch für den Schaden. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor (AG Bergheim, Az. 27 C 168/14). Denn ein ausländischer Führerschein muss in vielen Fällen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann die Kosten des Schadens laut dem Deutschen Anwaltvereins (DAV) sonst zurückverlangen.
Im verhandelten Fall besaß die betroffene Pkw-Fahrerin eine koreanische Fahrerlaubnis. Ihr war bewusst, dass diese in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden musste. Denn sie war deswegen schon mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Als sie einen Unfall verursachte, entstand ein Schaden von rund 6.700 Euro. Zunächst zahlte die Kfz-Versicherung der Frau, verlangte dann aber von ihr, dass sie den Schaden ersetze. Mit Erfolg.
Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sei verpflichtet, Erkundigungen einzuholen und eine Umschreibung vorzunehmen, entschied das Gericht. Es komme dabei nicht darauf an, dass sich der Unfall auch dann ereignet hätte, wenn der Führerschein bereits umgeschrieben gewesen wäre. Bei der Umschreibung handele es sich nämlich nicht nur um eine Formalität. Es werde dann auch die Echtheit des ausländischen Führerscheins geprüft.
geschrieben von MID veröffentlicht am 03.09.2015 aktualisiert am 03.09.2015
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