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Beim Fahren hinter Streuwagen im Winterdienst ist ein möglichst großer Abstand zu halten. Beschädigen Splitt oder Salz ein nachfolgendes Fahrzeug, haftet niemand dafür.
Die Gemeinde oder das beauftragte Unternehmen kann nur bei eigenem Verschulden verantwortlich gemacht werden, etwa wenn an Engstellen entgegen der Vorschrift mit der Maschine anstatt per Hand gestreut wird und dadurch parkende Autos beschädigt werden.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) | Foto: dpp veröffentlicht am 08.01.2010 aktualisiert am 08.01.2010
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