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Mehr Umsicht beim Aussteigen
Rücksicht kann Leben retten – und das mit der Sicht ist in diesem Fall wörtlich gemeint. Denn wenn sich Autofahrer vor dem Aussteigen davon überzeugen, dass sie niemanden gefährden, können viele, oft schwere Unfälle, vermieden werden. Für Zweiradfahrer sind unachtsam geöffnete Fahrzeugtüren eine der ganz großen Gefahrenquellen. Oft haben sie, ob motorisiert oder nicht, keine Chance mehr, rechtzeitig zu bremsen oder auszuweichen.
"Diese Verkehrsteilnehmer werden oftmals aufgrund ihrer schmalen Silhouette übersehen", weiß Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Die Rechtslage ist klar: "Wenn etwas passiert, hat eindeutig der parkende Autofahrer seine Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen verletzt. Das ist sogar im Paragraph 14 Straßenverkehrsordnung geregelt", so Leser. Dort heißt es wörtlich: Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist. Das gilt natürlich auch für die Beifahrerseite. "Auch die Fahrzeuginsassen auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite müssen sich vor dem Aussteigen vergewissern, ob andere Verkehrsteilnehmer beim Öffnen der Fahrzeugtür gefährdet oder in Mitleidenschaft gezogen werden", so Unfallexperte Leser. Weil oft von Mitfahrern vor allem auf den hinteren Plätzen der nahende Verkehr nicht richtig überblickt werden kann, ist auch hier der Autofahrer gefragt: Er kann mit einem Blick in die Spiegel ein sicheres Aussteigen aller Insassen gewährleisten.
geschrieben von MID veröffentlicht am 16.08.2017 aktualisiert am 16.08.2017
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