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Ausland
Tempolimit, Promillegrenze, Gurtpflicht und vieles mehr: Wer Urlaub mit dem Auto macht, muss sich auch im Ausland an die Verkehrsregeln halten. Sonst drohen empfindliche Geldbußen. Nur eines müssen deutsche Autofahrer nicht fürchten: den Verlust des Führerscheines. Im Ausland gehe es grundsätzlich immer nur um Geld, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Björn Schmidt im Gespräch mit der Zeitschrift Auto Straßenverkehr: „Das bedeutet, dass Geldbußen und -strafen vollstreckt werden können. Führerscheinmaßnahmen werden für Verkehrsverstöße im Ausland aber nicht vollzogen.“
Allerdings kann es in einigen Ländern passieren, dass bei schweren Verstößen das Auto als Tatwerkzeug eingezogen wird, etwa in Italien und in der Schweiz. Besonders drastisch sind die Geldstrafen für schwere Übertretungen in der Schweiz. Dazu zählen im Regelfall schon Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 25 km/h. Diese gelten in der Schweiz als Straftat und werden gemäß des Einkommens mit empfindlichen Tagessätzen bestraft. Und noch etwas: Die Geldbußen werden in der Schweiz bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 1 km/h fällig. Also null Toleranz bei den Eidgenossen.
Übrigens: Ab 70 Euro werden die Geldstrafen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt. Auch wenn niedrigere Strafen zunächst folgenlos bleiben – das böse Erwachen kommt bei der nächsten Einreise in das betreffende Land. Dann kann es sein, dass man bei einer Kontrolle durch die Polizei zahlen muss – oder aber das Auto wird per Parkkralle stillgelegt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 18.06.2015 aktualisiert am 19.06.2015
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