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Strafzettel
Bei der Suche nach dem passenden Parkplatz müssen die Autofahrer vor allem in den Innenstädten viel Geduld aufbringen. Doch das geht nicht immer. Und dann wartet bei der Rückkehr zum eigenen Pkw ein „Knöllchen.“ Diese Strafzettel sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch sehr teuer. Doch wie sieht es eigentlich mit den Rechten und Pflichten der Autofahrer rund ums Parken aus? Was ist verboten, was ist erlaubt?
Gerade im Winter kann in kurzer Zeit viel Schnee auf die Frontscheibe fallen und die Sicht auf den Parkbeleg verdecken. Die Parkscheibe ist zwar korrekt eingestellt oder das Ticket liegt auf dem Armaturenbrett, doch scheint alle Mühe umsonst: Denn vor lauter Schnee sind die Parkbelege von außen nicht mehr zu sehen. In diesem Fall müssen sich Fahrer dennoch keine Sorgen machen. Warum das denn? „Wer das Ticket oder die Parkscheibe so auslegt, dass beides unter normalen Umständen gut sichtbar wäre, hat in diesem Fall auch kein Ordnungsgeld zu befürchten“, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Vor allem in Städten ist die Parkplatzsuche oft schwierig. Besonders hartnäckige Verstöße gegen die Parkordnung haben jedoch ein Nachspiel: Das zeigt der Fall eines Mannes, der innerhalb von sechs Jahren in mindestens 161 Fällen gegen die Parkordnung verstoßen hat. Seine Fahrerlaubnis war er damit los – trotz einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH Baden-Württemberg, AZ 10 S 1883/14). Denn auch Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt sind, können zeigen, dass dem Fahrer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gleichgültig sind. In diesem Fall ist die Fahrtauglichkeit zu bezweifeln.
Ja. Denn wer bei Winterwetter einzig auf ein kleines Sichtfenster in der Windschutzscheibe setzt, geht ein hohes Risiko ein. „Vor der Abfahrt müssen Autofahrer Scheiben und Spiegel komplett freikratzen“, sagt Frank Bärnhof. Auch die Blinker, Scheinwerfer und Rückleuchten sollten von Schnee und Eis befreit sein. Kommt es wegen schlechter Sicht oder mangelnder Beleuchtung zu einem Unfall, dann können Leistungen aus der Kaskoversicherung abgelehnt oder gekürzt werden, erklärt der Experte.
geschrieben von MID veröffentlicht am 18.02.2015 aktualisiert am 20.02.2015
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