Auto.de TV-Tipp: Die Geschichte des Führerscheins

Mit der Entwicklung des Automobils im späten 19. Jahrhundert stellte sich schnell die Frage, wer ein solches Gerät denn überhaupt führen darf. Bereits 1909 vereinheitlichte das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen die Richtlinien für die Fahrerlaubnis, und stellte damit die Weichen für unseren heutigen Führerschein. Das MDR-Kulturmagazin „artour“ beschäftigt sich in seiner Sendung am Donnerstag, den 10.11.2011 um 22:05 Uhr mit der langen und emotionalen Geschichte des heiß begehrten Scheins.

Von Lenk-Attesten und Motorwagen-Scheinen

In den ersten zwei Jahren durfte Carl Benz sein erstes Automobil noch ohne Fahrerlaubnis bewegen. 1888 erhielt Benz dann die erste bekannte Fahrerlaubnis der Welt in Form einer ausschließlich in Mannheim [foto id=“388489″ size=“small“ position=“right“]und Umgebung gültigen „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“. Eine Führerscheinprüfung gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Diese wurde erst 1903 durch einen preußischen Erlass zur Pflicht und von den Ingenieuren des Dampfkessel-Revisions-Vereins abgenommen. 1904 eröffnete dann im unterfränkischen Aschaffenburg die erste private Fahrschule ihre Pforten. Doch bis 1909 gab es keine einheitliche Fahrerlaubnis in Deutschland und die einzelnen deutschen Staaten stellten auf eigene Faust Motorwagen-Erlaubnis-Scheine, Lenker-Ausweise, Benzin-Motorwagen-Scheine, Lenker-Atteste oder Velociped-Fahrkarten aus.

Die Geburt des einheitlichen Führerscheins

Am 3. Mai 1909 erließ die deutsche Reichsregierung jedoch das „Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ und schuf damit sowohl einheitliche Standards bezüglich einer Fahrerlaubnis, sowie [foto id=“388485″ size=“small“ position=“left“]die erste Reichs-Straßenverkehrsordnung überhaupt. In dieser wurde unter anderem die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen auf maximal 15 km/h begrenzt. Zudem wurden die ersten Führerscheinklassen eingeführt, die – wenn auch in abgewandelter Form – bis heute Bestand haben. Klasse eins umfasste Krafträder, Klasse zwei alle Kraftfahrzeuge bis 2,5 Tonnen und die Klassen 3a und 3b teilten sich Kraftwagen bis 2,5 Tonnen Gewicht und mit mehr als zehn PS Leistung. Auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins wurde schon damals auf 18 Jahre festgesetzt.

Führerschein als Spiegel der Gesellschaft

Das MDR Kulturmagazin „artour“ besucht in seiner Sendung am kommenden Donnerstag (10. November 2011, 22:05 Uhr; Wiederholung am Freitag, 11. November, 10:48 Uhr) das August Horch Museum in Zwickau. In einer eigenen Ausstellung wird dort der Führerschein als Spiegel der Gesellschaft präsentiert. So musste hierzulande eine Frau noch bis 1958 ihren Ehemann um Erlaubnis bitten, einen Führerschein machen zu dürfen. Doch ganz egal ob Mann oder Frau, oder ob der Schein blau, grau, rosa oder bereits aus Plastik ist, alle haben eines gemeinsam: das zumeist ungeliebte Führerschein-Passbild. Fast nie wird es erneuert und so überdauert es Lebensabschnitte und Moden. Der „artour“ beleuchtet zudem Prüfungsängste, Fahrschul-Qualitäten und den Wandel des Führerscheins in mehr als 100 Jahren.

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