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Vor allzu schneller und blauäugiger Unterzeichnung von Auto-Leasingverträgen für den neuen Traumwagen warnen Verbraucher-Experten der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung.
Die Leasingverträge sind mit einem Mietvertrag vergleichbar. Der Kunde wird also nicht Eigentümer des Autos, er nutzt es nur bis zum Ende der Vertragszeit. Zu langfristig angelegte Vertragslaufzeiten sind kritisch zu prüfen, denn Leasingverträge sind in der Regel nicht vorzeitig kündbar.
Bei einem Vertragsabschluss kann der Kunde zwischen der Kilometer- und der Restwert-Klausel wählen. Dabei wird entweder die Gesamtkilometerzahl oder der voraussichtliche Wert des Fahrzeugs nach Vertragsende definiert. In beiden Fällen trägt der Leasing-Nehmer ein Kosten-Risiko: Bei Mehrkilometern und ebenso beim Restwert, der dann als tatsächlicher Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt ermittelt wird. Eine etwaige Differenz muss dann der Kunde bezahlen.
Häufig wird der Restwert bei Vertragsabschluss zu hoch angesetzt, weil sich daraus eine niedrigere monatliche Rate errechnet. Besondere Aufmerksamkeit ist nach dem Rat des D.A.S.- Experten beim Versicherungsschutz für das Leasing-Fahrzeug geboten. Denn dafür ist der Leasingkunde zuständig und selbst eine Vollkaskoversicherung deckt nicht alle Leistungen ab, die der Leasinggeber fordert. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl sitzt der Kunde dann schnell auf hohen Kosten. Der Traumwagen auf Raten kann so zum Albtraumwagen werden.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 24.10.2013 aktualisiert am 14.08.2014
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