Auto-Lichtpflicht im Ausland: Auch tagsüber soll es leuchten

Auto-Lichtpflicht am Tag gilt in vielen europäischen Ländern. Daher sollten sich Urlaubsreisende vor ihrer Fahrt darüber informieren, sonst leidet die Reisekasse. Denn Nichtwissen schützt vor Bußgeld nicht. So muss in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien laut dem ADAC auf allen Straßen tagsüber das Fahrlicht eingeschaltet werden.

Nur auf Autobahnen und außerorts gilt diese Pflicht in Italien, Rumänien, Russland und Ungarn. Ausschließlich in den Wintermonaten muss das Licht tagsüber in Bulgarien und Kroatien an sein. In der Schweiz und in Frankreich gilt zwar keine Gesetzesvorgabe, doch es wird empfohlen, mit Abblendlicht zu fahren.In Italien und in den skandinavischen Ländern, außer in Norwegen, ist die Benutzung von Tagfahrleuchten gestattet. In allen anderen europäischen Staaten wird der Einsatz der Tagfahrleuchten größtenteils toleriert, aber es gelten noch keine Regelungen. In Polen, Slowenien und Litauen ist es laut dem Automobilclub ratsam, mit Abblendlicht zu fahren.

Wer sich nicht an die Lichtpflicht hält, muss teilweise tief in die Tasche greifen: So muss der Urlauber zum Beispiel in Estland mit circa 190 Euro und in Norwegen mit circa 185 Euro Bußgeld rechnen. Vor der Reise sollten sich daher die Urlauber über die Verkehrsbestimmungen des Zielortes ausreichend informieren.

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