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Bei der Versorgung von Unfallopfern geht es um Sekunden.
Doch oft verlieren die Rettungskräfte viel Zeit, weil sie sich einen Weg durch den Stau erkämpfen müssen. Es kommt eben immer wieder vor, dass eine Gasse für die Rettungskräfte gar nicht, zu spät oder unzureichend gebildet wird. Dabei ist das Verfahren einfach: Erst im Dezember 2016 ist die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse in Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vereinfacht worden: Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen fahren, weichen nach links aus. Fahrzeuge auf einem der übrigen Fahrstreifen fahren nach rechts – unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder die Fahrzeuge stehen, müssen alle Fahrzeuge sofort eine Rettungsgasse bilden – schon bevor Sirenen von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr zu hören sind. Es kommt also darauf an, bereits vorausschauend und im fließenden Verkehr die Weichen für eine funktionierende Rettungsgasse zu stellen.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 10.07.2017 aktualisiert am 10.07.2017
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