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„Kannst Du mir mal eben kurz Dein Auto leihen?“ Wer sagt da schon nein, wenn die Frage von Bekannten oder gar Verwandten gestellt wird. Doch dieser Freundschaftsdienst kann unter Umständen für den Fahrzeughalter teuer werden. Nämlich dann, wenn es zu einem Unfall kommt. Plötzlich fallen Kosten an, an die vorher keiner gedacht hat.
So kommt bei einer Unfallschuld des Entleihers die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autobesitzers zwar für den Schaden auf und begleicht Personen- oder Sachschäden, die einer dritten Person zugefügt wurden. Infolge des Unfalls steigen für den Fahrzeughalter aber oft die Versicherungsbeiträge aufgrund der Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Hinzu kommt eine mögliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung.
Besteht keine Vollkaskoversicherung, muss der verleihende Fahrzeughalter den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst tragen. Natürlich kann man versuchen, das Geld für die Reparatur vom Entleiher zurückzubekommen. Wurde dazu aber keine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen, dürfte dies in der Praxis schwierig werden. Autobesitzer sollten deshalb vor dem Verleihen vertraglich klären, wer für mögliche Schäden aufkommt.
Noch kniffliger wird es für Autoeigner, die bei ihrer Kfz-Police als alleiniger Fahrer eingetragen sind. Bei einem Unfall kann die Versicherung den Vertrag umstellen und die zusätzlichen Beiträge nachfordern. Es kann sogar passieren, dass sie Vertragstrafen erhebt und Leistungen kürzt, warnt die R+V Versicherung.
geschrieben von auto.de/Spot Press Services GmbH/Thomas Weber/SP-X veröffentlicht am 29.04.2011 aktualisiert am 29.04.2011
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