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Mit Tuningmaßnahmen motzen viele Hobby-Bastler ihre Fahrzeuge auf. Allerdings sind dabei rechtliche Vorschriften zu beachten.
Laut dem TÜV Rheinland müssen beispielsweise tiefergelegte Autos samt Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern überfahren können, ansonsten droht ein Verlust der Betriebserlaubnis.
Zudem muss die Unterkante der Frontscheinwerfer mindestens 50 Zentimeter über der Fahrbahn liegen. Ein Besuch bei den Experten ist daher bereits vor den Umbaumaßnahmen empfehlenswert.
Zudem liefern Tuning-Portale wie www.tuv.com/tuning umfangreiche Informationen zu Schrauber-Themen.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 27.04.2009 aktualisiert am 27.04.2009
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Gast auto.de
April 28, 2009 um 11:01 am UhrSchick