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Immer häufiger, in immer kürzeren Abständen treten sie auf: Überschwemmungen. Mit der zahlenmäßigen Zunahme stehen auch immer mehr Betroffene vor der Frage, was zu tun ist, stand der Wagen erst einmal unter Wasser. Ob eine Reparatur überhaupt noch sinnvoll ist, oder das Auto verschrottet werden muss, erfahren Sie im Folgenden.
Nein, das Hochwasser in Brandenburg und Sachsen ist keinesfalls so schlimm wie die Jahrhundertflut von 2002 – doch das hilft den Betroffenen herzlich wenig, wenn das Auto weggespült wurde. Denn gerade in ländlichen Gebieten ist der eigene Wagen das wichtigste Fortbewegungsmittel. Da gilt es, eventuelle Flutschäden richtig einzuschätzen und richtig zu reagieren. Wie bei allen Extremsituationen ist das oberste Gebot, ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln.
«Nicht jedes in Mitleidenschaft gezogene Auto muss gleich als Totalverlust abgeschrieben werden», weiß der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Um das ganze Ausmaß des Schadens richtig einschätzen zu können, sollte als erstes ein Fachmann konsultiert werden. Eine Meisterwerkstatt kann den konkreten Schaden der Havarie fachgerecht feststellen, so der Branchenverband. Dorthin muss der Wagen abgeschleppt werden.
Nach dem Schaden den Wagen professionell begutachten lassen.
Ulrich Köster vom ZDK ermahnt: «Keinesfalls sollte versucht werden einen Motor zu starten, der zuvor unter Wasser stand. Ist Wasser in die Zylinder oder die Ölwanne eingedrungen, könnte er dabei durch den sogenannten Wasserschlag beschädigt werden.» Als erste Hilfe direkt nach dem Auffinden des Wagens sollte vielmehr die Batterie abgeklemmt werden. Nach der Ankunft in der Werkstatt wird vom Fachmann entschieden, ob sich eine sogenannte Trockenlegung lohnt.
Unabhängig davon, ob die automobile Wasserleiche reanimiert werden kann, sollte der Geschädigte unverzüglich seine Versicherung konsultieren. «Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser. Aber Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit ist mitunter ausgeschlossen. Und die kann die Versicherung unterstellen, wenn das Auto trotz Flutgefahr auf einem Hochwasser-gefährdeten Parkplatz gestanden hat», erklärt ZDK-Mann Köster weiter.
Josef Maurus vom ADAC fügt hinzu: «Wer sich unsicher ist, ob der Schaden durch irgendwelche Assekuranzen gedeckt sein könnte, der sollte erst einmal gar nichts reparieren lassen.» Hat sich entschieden, ob und was der Versicherer übernimmt, dann kann gehandelt werden. In einigen Fällen ist das Fahrzeug reparabel. «Wenn das Fahrzeug aber voll mit Wasser gelaufen ist, dann muss es in der Regel entsorgt werden», so der ADAC-Experte weiter.
Ein Schlachten des Wagens hingegen, also der gezielte Ausbau und Verkauf von Einzelteilen, lohnt sich fast nie. Einzige Ausnahme bilden automobile Raritäten, Oldtimer und Youngtimer. Bei manchen dieser Modelle werden hohe Preise für einzelne Teile oder defekte Fahrzeuge gezahlt, weil Ersatzteile dafür entweder teuer oder selten sind. Meist jedoch muss man davon ausgehen, dass ein geflutetes Fahrzeug auch wirtschaftlich über den Jordan ist. Bewohner von hochwassergefährdeten Gebieten sollten sich deshalb gegen Wasserschäden am Auto zusätzlich versichern.
geschrieben von auto.de/koe/news.de/Sascha Gohrau veröffentlicht am 30.08.2010 aktualisiert am 30.08.2010
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