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Ratgeber
Nicht immer läuft im Urlaub mit dem eigenen Auto alles glatt. Unfälle oder Verkehrssünden im Ausland kosten Nerven und oft viel Geld. Und wie sieht es beim Verlust des Führerscheins aus?
Wer seinen „Lappen“ im Ausland verloren hat, braucht dies nicht der Botschaft oder dem Konsulat zu melden, sagen die ADAC-Experten. Dagegen sollte ein Diebstahl auch im Ausland immer bei der dortigen Polizei angezeigt werden.
Wer ohne Führerschein zurück nach Deutschland fährt, riskiert kein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn: Der Führerschein dokumentiert nur das Bestehen einer Fahrerlaubnis, und die bleibt nach dem Verlust bestehen. Allerdings kann in Deutschland ein Verwarnungsgeld von zehn Euro für das Nichtmitführen verhängt werden. Deshalb ist es nach einem Diebstahl empfehlenswert, die polizeiliche Diebstahlsanzeige mitzuführen, weil dann manchmal von einem Bußgeld abgesehen wird.
Der Ersatzführerschein ist nach der Heimreise bei der Führerscheinstelle in der Stadt zu beantragen, in der der jeweilige Autofahrer wohnt. Bis der Ersatzführerschein abholbereit ist, stellt die deutsche Behörde einen vorläufigen Führerschein oder Übergangsführerschein aus.
geschrieben von MID veröffentlicht am 30.06.2016 aktualisiert am 30.06.2016
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