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Vandalismus
Kaputte Scheiben, tiefe Kratzer im Lack oder zerstochene Reifen: Vandalismus ist der Albtraum vieler Autofahrer. Doch wer kommt eigentlich für den entstandenen Schaden auf? Die Art des Schadens entscheidet darüber, ob die Voll- oder Teilkasko-Police aufkommt. Bei Glasschäden beispielsweise kommt in der Regel die Teilkasko auf. Die Vollkasko-Versicherung deckt selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab.
Wer nur eine Haftpflicht-Police hat, geht leer aus. „Vandalismus stellt eine Straftat dar, daher sollte der Schaden unbedingt der Polizei gemeldet werden“, rät Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Wird der Täter ermittelt, fordert der Versicherer ihn zur Erstattung der Schadensumme auf. Bei erfolgreichem Regress entgehen Vollkasko-Versicherte in der Regel einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse, erklärt der Experte: „Der Versicherte selbst kann beim Täter seine Selbstbeteiligung sowie den Nutzungs-Ausfallschaden geltend machen.“ Was bleibt und die betroffenen Autofahrer nervt, das ist ganze Arbeit und der unnötige Zeitaufwand, bis der Schaden endlich behoben ist.
geschrieben von MID veröffentlicht am 02.02.2016 aktualisiert am 05.02.2016
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