Autobahnblockade: Verurteilung wegen Nötigung

Tief in den Geldbeutel greifen muss ein Lkw-Fahrer, der aus Ärger über fehlende und überfüllte Rastplätze seinen Lkw direkt auf einer Autobahn-Zufahrt parkte, seine Ruhepause dort zubrachte und den Verkehr gänzlich lahmlegte.

Das Amtsgericht Kassel hat den „Falschparker“ der Nötigung für schuldig befunden und verurteilte den Vater von drei Kindern zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 40 Euro. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat.

Auf Nötigung steht eine Höchststrafe von bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug. Bei der Entscheidung hat das Gericht jedoch die persönlichen Umstände berücksichtigt und der Tatsache Rechnung getragen, dass das Vergehen bereits zehn Jahre zurückliegt (AG, Az. 2631Js39636/09).

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Gast auto.de

Januar 30, 2011 um 12:33 pm Uhr

Also kurzum gesagt, Berufskraftfahrer mit einem Brummi möchte ich nicht sein. Jeden abend Parkplatz um Parkplatz anzufahren und zu merken das diese Überfüllt sind. Und dann müssen Sie auch noch ihre Lenkzeiten einhalten. Hier hat wohl in den letzten Jahren unsere Bundesregierung tiefschlaf gehalten. Jetzt sind sie etwas wacher geworden, da ja an vielen BABs vorhandene Parkplätze ausgebaut bzw neue geschaffen werden. Die Frage ist nur: Für welchen Zeitraum hat man dies Veranschlagt, da ja der Güterverkehr nicht weniger wird.

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