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Alte Starterbatterien müssen von jedem Autobatteriehändler zurückgenommen werden, und zwar unentgeltlich, ohne Kaufquittungsnachweis und ohne erneute Kaufverpflichtung.
Auf dieses Gesetz weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Wer eine alte Batterie zurück gibt, muss beim Kauf eines neuen Exemplars zudem keinen Pfand zahlen. Für alle anderen Kunden werden 7,50 Euro fällig, die der gleiche Händler bei Rückgabe der Batterie gegen Vorlage eine Pfand-Quittung wieder auszahlt. So soll verhindert werden, dass die Akkus im Hausmüll landen.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 30.05.2007 aktualisiert am 30.05.2007
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