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Wer mit Lügen bei einem Autodiebstahl seine Versicherung reinlegen will, hat schlechte Karten. Bei vorsätzlich falschen Angaben zum Kilometerstand, Kaufpreis oder zu früheren Entwendungen des gestohlenen Autos muss der Kaskoversicherer nicht zahlen.
Dies hat das Landgericht Dortmund laut der Zeitschrift „Finanztest“ entschieden. Die Versicherung muss nicht einmal das Navigationssystem und das Telefon ersetzen, obwohl die falschen Angaben mit diesen beiden Geräten nicht im Zusammenhang standen (LG Dortmund, Az. 22 0 71/08).
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 21.09.2009 aktualisiert am 21.09.2009
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