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Dashcam
Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten „Dashcams“ als Beweismittel bröckelt. Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen (AG Nürnberg 18 C 8938/14).
Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das „nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers“, schreibt die Fachzeitschrift „Busfahrer“.
geschrieben von MID veröffentlicht am 09.11.2015 aktualisiert am 09.11.2015
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