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Das einfachste und wichtigste Kommunikationsmittel ist sogar vorgeschrieben: der Blinker – quasi ein elektrisches Handzeichen. Oft aber werde dieses Signal „vergessen“, sei es in der Hektik des dichten Verkehrs oder aus Bequemlichkeit, so der DVR. Das aber sorgt an Kreuzungen, Kreisverkehren und in vielen weiteren Situationen für eine unnötige Gefährdung. Und wer sich jetzt denkt, dass Blinken in vielen Situationen unnötig ist, weil „ja doch keiner kommt“, dem sei gesagt: Besser einmal zu viel als zu wenig zum Hebel greifen und immer Blinken. Wird das zur Routine, fällt auch das notwendige Blinken im hektischen Stadtverkehr leichter.
Das Motto „nur mit Bedacht einsetzen“ gilt dagegen für Hupe und Lichthupe, die als Gefahr- und Warnzeichen nur dann zum Einsatz kommen dürfen, wenn auch eine Gefährdung vorliegt. Zum Grüßen dürfen diese nicht benutzt werden, sonst droht ein Bußgeld. Gleiches gilt auch für Handzeichen, die eben nicht der Verständigung mit, sondern der Beleidigung des Gegenübers dienen. Das Tippen an die Stirn, der „Scheibenwischer“ oder der hochgehaltene Mittelfinger helfen nie und können laut DVR mit Geldstrafen von mehreren Tausend Euro bestraft werden.
Also immer im Hinterkopf behalten: Entspannter fährt es sich entspannter.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.07.2016 aktualisiert am 12.07.2016
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