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Die in Frankreich für Autofahrer seit Juli vorgeschriebenen Alkohol-Testgeräte sind für Touristen kaum zu bekommen.
Das haben Stichproben des Automobilclub KS in grenznahen Tankstellen und Supermärkten ergeben. Geräte aus dem deutschen Handel sind als Ersatz nicht unbedingt geeignet, da sie die französischen Vorgaben nicht erfüllen.
Für Ausländer gilt zwar eine Gnadenfrist bis November, verlassen können sich Touristen darauf laut dem Club aber nicht. Wer kontrolliert wird und eine Verwarnung erhält, sollte das Bußgeld von 11 Euro nur unter Vorbehalt zahlen und binnen 45 Tagen Einspruch einlegen. Ab November müssen ertappte Autofahrer dann innerhalb von fünf Tagen einen Alkoholtester besorgen und diesen der Polizei vorlegen. Ansonsten erhöht sich das Bußgeld auf 90 Euro.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 07.08.2012 aktualisiert am 07.08.2012
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