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EU-weite Bußgelder
Die Zeiten, in denen deutsche Autofahrer bei Verkehrsverstößen im Ausland mit einem blauen Auge davon gekommen sind, gehören im vereinigten Europa der Vergangenheit an. Seit Mai 2015 dürfen EU-Staaten die Daten der Autohalter bei Verkehrsverstößen untereinander austauschen. Dadurch können Bußgelder jetzt auch grenzüberschreitend vollstreckt werden.
„Reisende sollten sich frühzeitig über die Verkehrsregeln in ihrem Urlaubsland informieren. Wenn man auf dem Weg dorthin durch andere Länder fährt, sollte man auch dort die Regeln kennen sowie sein Fahrverhalten entsprechend anpassen“ rät Versicherungsexperte Frank Bärnhof von CosmosDirekt. So lassen sich hohe Bußgelder ganz einfach vermeiden.
Und was ist, wenn trotz aller Vorsicht nach dem Auslandsaufenthalt doch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert? Dann können Betroffene unter Umständen Einspruch einlegen. Dies sollte aber gut überlegt sein, denn der Einspruch stoppt nicht das Verfahren. „Nur wenn man nichts mit dem Verkehrsverstoß zu tun hat, aber als Fahrzeughalter angeschrieben wird, kann man über einen Einspruch nachdenken“, so Frank Bärnhof. In diesem Fall sollte dann der Rat eines Anwalts hinzugezogen werden. Ansonsten empfiehlt es sich, den Bußgeldbescheid möglichst schnell zu begleichen, damit sich die Strafe nicht erhöht.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.07.2015 aktualisiert am 17.07.2015
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