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Nicht nur günstigere Preise an der Tankstelle, sondern auch mehr Rechte für Autofahrer soll die Einführung einer Markttransparenzstelle für Kraftstoffe bringen. Der jetzt vorgestellte Entwurf einer Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) regelt die Einzelheiten für die Umsetzung des im November verabschiedeten Gesetzes. So enthält sie konkrete Vorgaben zur Meldepflicht der Mineralölunternehmen und Betreiber von öffentlichen Tankstellen. Diese müssen demnach innerhalb von fünf Minuten jede Änderung der Preisdaten für die Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel elektronisch an die Transparenzstelle übermitteln.
Die Daten stellt die beim Bundeskartellamt angesiedelte Einrichtung dann den sogenannten „Verbraucher-Informationsdiensten“ kostenlos zur Verfügung. Dazu gehören etwa der ADAC, die Hersteller von Navigationsgeräten, die Betreiber von Internetseiten oder die Anbieter von Smartphone-Apps. Die Verbraucher sollen anhand dieser Information schnell und komfortabel die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Gebiet ansteuern können.Außerdem erhalten Autofahrer auch mehr Rechte. So haben sie die Möglichkeit zur Beschwerde, wenn die von den Informationsdienstleistern angegebenen Preise nicht mit den Preisen an der Tankstelle übereinstimmen. Die Beschwerdestellen werden bei den Informationsdiensten eingerichtet, die diese einmal monatlich an die Transparenzstelle weitergeben. Diese geht den Vorwürfen nach und kann Bußgelder gegen betroffene Tankstellen verhängen. Kleine Tankstellen mit einem jährlichen Verkaufsvolumen unter 1 000 Kubikmetern Kraftstoff können auf Antrag von der Meldepflicht befreit werden. Außerdem ist ein Härtefall-Antrag möglich. Die freien Tankstellen haben diese Bestimmungen als „sachgerecht und praktikabel“ bezeichnet. Laut dem Dachverband der Mittelständischen Energiewirtschaft (MEW) stelle die Verordnung einerseits sicher, dass fast alle Tankstellen erfasst werden. Andererseits schütze sie kleine Tankstellen vor unverhältnismäßig hohen Belastungen.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 22.01.2013 aktualisiert am 22.01.2013
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